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Directors' Dealings

 
 

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG („Directors´ Dealings“)

 

Nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) haben Personen, die Führungsaufgaben bei börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, eigene Geschäfte in Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten mitzuteilen. Dieselbe Verpflichtung obliegt Personen, die mit einer der vorgenannten Personen in einer engen Beziehung stehen. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in enger Beziehung stehenden Personen einen Betrag im Gesamtgegenwert von 5.000,- Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht. Die börsennotierte Gesellschaft hat die von den Personen mitgeteilten Geschäfte unverzüglich zu veröffentlichen.Innerhalb der letzten 31 Tage wurden folgende mitteilungspflichtige Geschäfte mit Aktien/Wertpapieren oder Rechten (Directors' Dealings) von den jeweiligen Mitteilungspflichtigen an die Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA (MUB; ISIN: DE0006627201; WKN: 662720) als veröffentlichungspflichtigen Emittenten übermittelt:

 

 

Sollte die gewünschten Informationen nicht verfügbar sein, halten wir diese in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe an Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Investor Relations Manager unter investor-relations@muehlbauer.de oder telefonisch +49 9461- 1653. 

 
 
 
 

Weitere Informationen zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 15a WpHG finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unter www.bafin.de.

 
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Letzte Änderung:10.05.2012
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